Verbot und Toleranz
Wir müssen nicht jedem Individuum und jeder Gemeinschaft alle Freiheiten erlauben, aber wir dürfen auch keiner einzigen Gemeinschaft alles verbieten, erst Recht nicht das Existenzrecht. Wir sollten jedem Glauben mindestens einen Raum zur freien Entfaltung gewähren. Die Römer durften sich als Gladiatoren im Wettkampf in den Arenen zum Beispiel sogar gegenseitig töten. Selbst die frühen Christen haben den Römern nicht vorgeschrieben, die Prostitution und anderes zu verbieten, wie sie es allerdings innerhalb ihrer Gemeinschaft zu Recht getan haben.
Für manche Völker und Exilgruppen können Campingplätze, Ghettos, eigene Stadtviertel oder Siedlungen oder auch Gefängnisse, Psychiatrien und Internierungslager für innere Feinde und Bedrohungen oder Krieg für äußere Drohungen ein richtiges vorrübergehendes provisorisches Mittel sein, bis alle Menschen und Gemeinschaften im Königreich Zion ihr eigenes Erbe bekommen und ihre neue oder alte Heimat wieder finden. Wir dürfen nicht erwarten und verlangen, dass alle unsere Gäste Deutsche oder Christen werden, dürfen es ihnen aber auch nicht unmöglich machen.
Auch für Nichtbürger, Reisende, Gefangene, Entmündigte, Betreute und Internierte sollten gewisse Menschenrechte und Grundpflichten international vereinbart und eingehalten werden. Für alle anderen sollen die nationalen Bürgerrechte und Bürgerpflichten gelten.
Nur Jehovah als Schöpfer alles Lebens und Urheber aller Gemeinschaft sowie oberster Satzungsgeber, Gesetzgeber und Richter hat das Recht, über Satzungen und Gesetze aller Gemeinschaften zu bestimmen.