Rechte und Pflichten aller Seelen
Jede seele, geistig oder fleischlich, hat gewisse grund sätzliche rechte und pflichten gegenüber allen anderen seelen, zum nutzen und schutze jedes einzelnen sowie der gesamten gemeinschaft. Jede gemeinschaft darf zusätzliche erweiterte burger oder mitglieder rechte und pflichten fest legen, aber jeweils nur fur die eigenen mitglieder oder burger.
Gesetz
Jedes Gesetz soll so einfach wie möglich und so detailliert wie nötig sein, damit es von möglichst vielen verstanden wird und gleichzeitig möglichst viele “schlupflöcher” und unrechte auswege behindert oder sperrt.
Freiheit oder Vorbestimmung
Willensfreiheit unter irgend einem gesetz und drohender strafe oder vorherbestimmung aller taten sind die beiden alternativen. Das erstere ist eindeutig vorzuziehen, denn andernfalls wären alle seelen vorprogrammierte maschinen, automaten und roboter und das leben wurde keinen sinn und keinen spaß mehr machen.
Gericht
Jede gemeinschaft muss mindestens einen richter oder ein gericht nennen, die im streitfall zwischen eigenen mitgliedern oder anderen gemeinschaften angerufen werden sollen. Richter, Kläger und Angeklagte oder deren gemeinschaften, stell vertreter und anwälte sollen im ideal fall gemeinsam, inter sozial und mehrheitlich zu einem möglichst optimalen urteil gelangen. Dieses urteil soll dann von allen dreien anerkannt und unterzeichnet werden, sonst muss weiter verhandelt werden, schlimmsten fall so lange bis der aller oberste richter entscheidet.
Strafe
Strafen sind die drohungem des gesetzgebers an alle rechtsbrecher.
Sie sollen zum einen alle seelen daran hindern, recht und gesetze zu brechen, und zum anderen entstandene schäden so gut und so gerecht wie möglich fur schädiger, beschädigte und ihre richter ausgleichen.
Geldstrafe
Fur jedes unrecht soll eine strafe in geld gemessen werden, die der verurteilte sofort oder in schlimmstenfalls lebenslangen raten an die geschädigten zu zahlen hat.
Freiheitsstrafe
Nur wer diese geldstrafe nicht annehmen will, dem soll ersatzweise die freiheit ebenfalls schlimmstenfalls lebenslang entzogen werden.
Todesstrafe
Auch Jehovah im Paradies hat seinen Kindern Adam und Eva den tod an gedroht, falls sie ihm sein recht als alleiniger oder oberster gesetz und satzungs geber streitig machen wurden.
Ich bin kein befurworter einer generellen einführung der todesstrafe in jedem staat, denn der tod hat etwas endgültiges und kann von menschen nicht mehr geändert werden und viele richter haben sich geirrt oder sogar die hinrichtung anderer zu ihrem eigenen vorteil oder zum nachteil anderer missbraucht und sich damit selbst strafbar gemacht.
Aber ich bin auch nicht grundsätzlich gegen die beibehaltung der todes strafe, denn auch im wieder her gestellten paradies wird es sie wohl weiterhin als drohung geben mussen um schlimmeres, nämlich den tod anderer zu ver hindern. Und die himmlischen richter werden sich höchst selten irren oder täuschen lassen.
Vorstrafen
Das vorstrafen register soll abgeschafft werden. Statt dessen soll fur jeden menschen der zuletzt zuständige richter genannt und gemeldet werden, so dass jeder weitere richter sich bei diesem oder dessen gericht uber vergangene urteile und strafen erkundigen kann.
Bei neu geborenen könnten dann die eltern, der zuständige standesbeamte oder ein notar als letzter zuständiger richter und zeuge eingetragen werden.
Oder man könnte alle gerichtsakten beim wonsitz wechsel an das neue zuständige gericht weiterleiten, so dass sich jeder neue richter ohne umwege direkt am eigenen gericht erkundigen kann.
Polizisten und andere beamte und menschen sind keine richter und mussen nicht unbedingt wissen, welche fehler jemand im leben schon alles begangen hat, um die rechtswidrigkeit irgend einer handlung oder unterlassung zu prüfen. Nur fur die straf messung ist dies nötig.
Gerichtskosten
Gemeinschaft, Kläger und Verurteilte sollen sich die gerichts kosten drei teilen, denn alle drei sollen etwas gutes davon haben oder dafur bekommen.
Strafbare Handlungen und Unterlassungen
Tötung
Das beenden von leben soll einheitlich betrachtet werden. Naturlich können motive und auslöser fur die einzelne tat weiterhin berucksichtigt und beurteilt werden.
Fur einen getöteten macht dies aber keinen unterschied mehr: tot ist tot, toter geht dann nicht mehr. Der tote fehlt mindestens sich selbst, meistens aber noch vielen weiteren anteiligen seelen.
Es macht auch keinen unterschied wodurch und durch wen jemand getötet wurde. Auch eine selbst tötung ist nicht schlimmer als jeder andere tod. Der selbst töter stirbt durch eigenes urteil und eigene hand, die anderen durch die hand gottes oder anderer menschen oder ohne hand durch krankheit, alter oder unfall.
Tötung durch gift kann wie jede andere tötungs art entweder als handlung oder als unfall beurteilt werden.
Es darf weiter zwischen unfall, tötung und mord unterschieden werden.
Man könnte tötung im affekt durch einfluss böser geister oder im wahn unter drogen einfluss in besonderen fällen wie unfälle milder behandeln, aber nicht im wieder holungs fall. Denn wer ein mal einen fehler begeht und dafur von der zuständigen authorität verurteilt und bestraft wurde, ist ausreichend gewarnt und soll sich nie wieder auf mildernde umstände fur den selben fehler berufen dürfen.
Tötung auf Verlangen
Nur medizinsch gebildete richter sollen die tötung eines schwer leidenden anordnen und durch ärzte vollstrecken lassen durfen.
Körperverletzung
Jede verwundung oder vergiftung sollte als schädigung einer seele oder seiner organe oder zellen betrachtet werden.
Schädigung
Jede schädigung von seelen und fremdem eigentum soll gleich behandelt und alleine und individuell nach art und höhe oder schwere des an gerichteten schadens beurteilt werden.
Was macht es fur einen unterschied, ob jemand fremdes eigentum durch mechanische gewalt oder durch feuer zerstört? Nicht nur feuer sondern auch fahrzeuge und gebäude können außer kontrolle geraten und zusätzliche nicht beabsichtigte schäden verursachen.
Gefährdung
Auch soll nicht mehr unterschieden werden zwischen einzel, spezial oder sonder gefährlich und gemein gefährlich. Denn jeder einzelne ist teil irgend einer gemeinschaft oder bildet selbst eine gemeinschaft aus organen und körper zellen.
Vor gefahren aller arten soll und darf jeder einzelne und jede gemeinschaft warnen. Aber niemand hat das recht, andere vor zu strafen fur gefahren, die möglicherweise in irgend einer zukunft von ihm ausgehen könnten. Man könnte aber die direkte drohung mit irgend einer selbstjustiz als straftat betrachten und verfolgen.