Le Guerre Social
Vom sozialen und humanen Kriege
Sex im Krieg
Zivilisten sollen so weit wie möglich vor vergewaltigung geschützt werden.
Aber auch soldaten haben sexuelle bedürfnisse.
Kriegsgefangene und andere sklaven müssen deshalb zu “natürlichen” sexuellen diensten in ordentlichen bordellen heran gezogen werden dürfen.
Jedes heer sollte auch eigene prostituierte mitführen dürfen wie es in den trossen des deutschen bürgerkrieges 1618 bis 1648 üblich war.
Es ist deshalb dringend nötig, die grundlegenden menschen rechte und pflichten aller menschen fest zu legen, die dann für alle unfreien und sklaven gelten.
Die “freien” bürger bekommen erweiterte bürger rechte und pflichten.