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Sitzversteigerung im Parlament

Sitzversteigerung im Parlament

  1. Jeder delegierte gibt ein angebot für seinen liebsten sitzplatz.
  1. Daraus ergibt sich eine liste aller sitze mit absteigender beliebtheit und wertigkeit.
  1. Die sitze werden der reihe nach versteigert, der beliebteste zuerst.
  2. Der meist bietende bekommt seinen sitz.

Alternativ darf jeder für mehrere oder gar beliebig viele sitze für seine vielleicht weniger kaufkräftigen nächsten bieten.

An dem zweiten ersteigerten sitz muss jeder angeben, für wen dieser bestimmt sein soll.

Fall diese weitete sitze ersteigern, müssen auch sie die begünstigten nennen, so dass am ende jeder genau einen sitz erhält.

Tauschen von sitzen darf jederzeit und beliebig möglich sein, kann aber auch beschränkt werden.

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