Gleichstellung von Mann und Frau
“Equal pay” vor allem oder nur in der ehe.
Verheiratete frauen und männer haben ein bündnis auf augenhöhe geschlossen und sich in guten wie in schlechten tagen gegen seitige unterstützung oder gar treue versprochen. Sie sollen mindestens ihr arbeits einkommen fifty fifty miteinander teilen, ebenso alle daraus resultierenden sozial versicherungs ansprüche.
Ehen die an dieser forderung zerbrechen sind das papier nicht wert auf dem sie vereinbart wurden!
Miteinander Teilen
Solange nicht einmal ehepartner in ihrer ehe gegen ihre mit arbeit als gleich wertig betrachten und sich gegen seitig gleich stellen und zu gleichen teilen mit ein ander teilen, kann man diese gleich stellung von mann und frau von anderen erst recht nicht erwarten!
Getrennte Konten
Die hälfte der löhne des mannes wird aufs konto seiner frau überwiesen und umgekehrt geht die hälfte ihrer löhne aufs konto ihres mannes.
Ebenso soll die hälfte ihrer beider sozial beiträge jeweils dem anderen ehepartner an gerechnet werden.