Justice and Law Reform

Justice and Law Reform

Original Drafts

Existenz Recht

Sklaven sind auch Menschen

Gleichbehandlung

Criminal Law Reform

Schlanker Staat und Flache Hierarchien

Parteiische Richter

Resistance

Paradise Heritage

Secrets

Balfour Declaration Two

Wannsee Protocol Two

Revolution Deutsch Punkt Null!

Partei Treuhand

https://zsion.mom/2020/03/19/blutrichter-schilde-von-lubeck-und-konstanz/

https://zsion.mom/2020/03/19/witness-wikipedia-blutrichter/

https://zsion.mom/2020/03/19/witness-wikipedia-blutgerichtsbarkeit/

https://zsion.mom/2020/03/18/blut-richter-stadte/

https://zsion.mom/2019/03/31/witness-wikipedia-blutrecht/

https://zsion.mom/2018/12/02/blutrache/

https://zsion.mom/2020/03/24/investigation-bundes-richter-1871/

https://zsion.mom/2020/03/19/richter-corona-virus/

https://zsion.mom/2020/03/06/witness-wikipedia-bundesrichter/

https://zsion.mom/2020/03/01/zweiter-brief-an-die-verfassungs-richter/

https://zsion.mom/2020/01/10/an-die-deutschen-verfassungsrichter/

https://zsion.mom/2019/09/23/an-meine-richter/

https://zsion.mom/2019/01/11/an-die-landrichter-von-munchen/

https://zsion.mom/2020/03/03/zsion-judges-party/

https://zsion.mom/2020/03/03/federal-judge-uwe-israel/

https://zsion.mom/2019/09/21/preliminary-judgement-day/

https://zsion.mom/2019/09/04/to-the-judges-and-psychiatrists/

https://zsion.mom/2019/07/30/heavenly-judgement-britannia-europea/

https://zsion.mom/2019/07/23/judges/

https://zsion.mom/2019/02/01/to-all-human-judges-of-antijehovah/

https://zsion.mom/testimonial/judge/

https://zsion.mom/israel/zion-israel-and-their-tribes/judge/

Gesetzes Reform

  1. Grund Rechte Reform: Menschen und Bürger Rechte und Pflichten, Individual Gesetz
  2. Verfassungs Reform: Grundgesetz, Verfassung, Staats Satzung
  3. Verwaltungs Reform: Staatsgesetz, Verwaltungsgesetz, Steuer Gesetze, Grund und Boden Steuer, Zugewinn Steuer
  4. Gemeinschafts Reform: Volks und Völker Gesetz, Ehe und Familien Gesetz, Parteien Gesetz, Demoskratisches Gemeinschafts Gesetz, Prostitution and Brothel Law, Haushalte, Betriebs und Unternehmungs Reform
  5. Gerichts Reform: Bundes Verfassungs Gerichts Gesetz, Straf Reform, Strafgesetz, Polizei Gesetz, Parteitreuhand
  6. Oikonomie Reform: Gewerbe und Händler Gesetz, Inter Soziales Zivil oder Privat Gesetz, Inter Social Civil or Private Law
  7. Sozialreform, SGB

1 Grund Rechte

Unantastbare Grund und Menschen Rechte und Pflichten

Gleichwertigkeit ALLER menschen(leben)

Zusätzliche Bürgerliche Freiheiten

die durch andere gesetze eingeschränkt werden können und dürfen

Individual Gesetz

Geschlecht

Gender

Mündigkeit

Betreuung

Name

Ausweis

Aussage und zeugnis verweigerung

1 Verfassungs Reform

Grundgesetz GG

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Das einzigste grundlegende bürger recht, in das eigegriffen können werden sollte, falls der angeklagte seine verbindlich keiten nicht ander weitig bringen kann oder will, ist das recht auf freiheit, denn wer dieses recht verliert wird zum sklaven.

Aber auch sklaven können und sollten wie menschen behandelt werden.

Zu klären welche arten der freiheit wann und wie eingeschränkt werden dürfen!

Artikel 9 (2)

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Artikel 10 (2)

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Artikel 13

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
Fußnote
Art. 13 Abs. 3: Eingef. durch Art. 1 Nr. 1 G v. 26.3.1998 I 610 mWv 1.4.1998; mit GG Art. 79 Abs. 3 vereinbar gem. BVerfGE v. 3.3.2004 (1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99)

Artikel 16 a

1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Fußnote
Art. 16a: Eingef. durch Art. 1 Nr. 2 G v. 28.6.1993 I 1002 mWv 30.6.1993; mit Art. 79 Abs. 3 GG (100-1) vereinbar gem. BVerfGE v. 14.5.1996 I 952 (2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93)

Artikel 18

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Artikel 21

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

und Artikel 139

Die zur “Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus” erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

3 Verwaltungs Reform

Staats Gesetz

Steuer Reform, Steuer Gesetze

Steuer Gesetze

Zugewinn Steuer
Grund und Boden Steuer
Alkohol Steuer

4 Gemeinschafts Reform

Prostitution and Brothel Law

Eqality for all sexes and genders concerning both clients and servants!

All needy better visit male, female, omaio sexual, eunuch and trans sexual prostitutes than raping children and women and abusing other souls.

Ehe und Familien Gesetz

Demokratisches Gemeinschafts Recht

  • für alle haushalte und gemeinschaften: religionen, parteien, unternehmen, betriebe und vereine.
  • Volks und Völker Gesetz

    Polizei Gesetz

    Partei Gesetz

    Spenden dürfen von jeder seele welt weit in beliebiger höhe angenommen werden, wenn der verantwortliche spender persönlich genannt und betrag und verwendungs zweck offen gelegt werden. Die öffentliche liste muss mindestens nach datum und betrag sortierbar sein. Jeder hat das recht zu erfahren, welche partei von wem und woher unterstützt und möglicherweise auch beeinflusst wird. Wer tatsächliche spender durch strohmänner geheim hält oder falsche angaben zum betrag und verwendungs zweck macht, soll hart bestraft werden!

    5 Gerichts Reform

    Reform Parteiverbot

    GG Artikel 1

    Abschaffung des grundsätzlichen NS verbots, dafür entzug der rechts oder geschäfts fähigkeit aller gemeinschaften, deren satzungen, ziele und programme unser aller grund rechte und pflichten oder gar satzungen und gesetze wider sprechen. Die mitglieder können und dürfen dann nur noch privat, nicht öffentlich, geheim oder im untergrund zusammen kommen. Aber keine einzige gemeinschaft sollte von menschen grundsätzlich verboten werden dürfen.

    :Partei Treuhand

    Grund Gesetz

    Straf Gesetz Buch

    Bundes Verfassungs Gerichts Gesetz

    6 Straf Reform

    StGB

    Paragraf 63

    Wer sich auf mehrere widersprüchliche gemeinschaften und oder deren geister einlässt und sich von ihnen zu einer straftat verleiten lässt, darf muss aber nicht sich einem ärztlichen richter anvertrauen, unterstellen und in dessen krankenhaus maß regeln lassen.

    Paragraf 64

    Wer sein bewusstsein und sein gewissen durch psyco aktive substanzen unterdrückt und oder betäubt, so dass er seine selbst beherrschung verliert und straftaten begeht, darf muss aber nicht sich einem ärztlichen richter anvertrauen, unterstellen und in dessen krankenhaus maß regeln lassen.

    Arten der Freiheit und ihre Einschränkung

    Justiz vollzug

    Maßregel vollzug
    Unterbringung in einem heim
    Verbannung in eine zufluchts stadt

    Slave Murder

    We cannot blame a soldier for killing other soldiers in the battle but slave murder, murdering weaker or disadvantaged humans is the most evil murder.

    Death penalty or castration for slave murder and slave rape.

    Gerichtsakten statt Vorstrafen Register

    Nur Richter müssen die gerichtliche vergangenheit eines täters kennen. Die gerichtsakten jeder seele sollen deshalb bei jedem umzug an das zuständige gericht mit umziehen, so dass sie jeder künftige richter jeder zeit einsehen kann.

    Nur Richter dürfen vergangene und bereits gesühnte straftaten zum vorwurf machen, keine priesterinnen, politiker, patriarchen, ärzte, polizisten oder gztachter haben dazu ein recht. Gutachter dürfen aber erwähnen, wann und wo eine seele vor gericht stand. Und verurteilt oder bestraft wurde? Woraus jeder wieder schlüsse ziehen könnte.

    Richter müssen aber informiert sein können, denn wiederholungs taten dürfen oder sollten härter bestraft werden.

    verantwortung

    Schuld

    Motiv

    schwere der schuld

    schuld minderung und straf milderung

    fahrlässig

    motiv

    vorsätzlich

    unfall

    schuldfähigkeit

    verjährung

    reue

    tätige reue

    notwehr

    Sühne

    strafe

    Justizvollzug

    entschädigung

    mit geld, zeit oder dienern und oder sklaven

    wiederherstellung

    ersetzung eines verlustes

    sozialer frieden

    abschreckung

    verzeihung

    täter opfer ausgleich

    Urteils Findung

    mediation

    strafmaß

    beweis

    spuren, hinweis, zeichen, indiz

    zeugen

    zeugnis

    Besondere würdigung der persönlichen umstände

    Keine Regel ohne Ausnahme

    Keine Strafe ohne Gesetz

    Im Zweifel für den Angeklagten

    Folge Schaden

    tod

    krankheit

    chronische krankheit

    abgang eines ungeborenen

    schmerzen

    benach teiligung

    verschuldung

    verarmung

    verwahrlosung

    gewöhnung

    abhängigkeit

    sucht

    gesetzes bruch

    Drohung und Zwang

    zwang

    erpressung

    nötigung

    Gewalt gegen Leib und Leben

    verwundung

    durch hand, feuer, wasser , erde, luft, gift, strahlung

    verstümmelung

    versehrung

    tötung

    durch hand, feuer, wasser , erde, luft, gift, strahlung

    mord

    tötung mit vorsatz und oder plan

    Abtreibung

    Vergewaltigung

    Eigentum und Besitz

    Wer mit anderen unser erbe Mutter Erde nicht teilen will, ist ein verbrecher gegen die menschlichkeit:

    • allein herrscher
    • allein regierer
    • allein wisser
    • allein erber
    • ewig unzufriedene und unbefriedigte gierige und geizige

    beschädigung

    mit hand, feuer, wasser, erde, luft, gift, strahlung

    diebstahl

    raub

    hehlerei

    enterbung

    enteignung

    Verbrechenn gegen die Menschlichkeit

    Wer anderen seelen und gemeinschaften ihre grundlegenden menschen rechte verwundet, ist gefährlicher als ein mörder oder massenmörder. Die erfahrung lehrt, dass seelen und gemeinschaften, die ungleich und ungerecht behandelt werden, dazu neigen, andere zu hassen. Wer nicht lernt, sich selbst zu beherrschen, wird zum schaden seiner menschen oft zum straftäter. Verbrechen gegen die menschlichkeit gehören deswegen zu den schlimmsten straftaten und wurden zu recht am härtesten, öfters sogar mit dem tod bestraft.

    Benach teiligung anderer

    benach teiligung

    bestechung

    vorteils nahme

    rechts beugung

    verführung

    anstiftung

    Gegen die Freiheit

    entführung

    behinderung

    Gegen den Frieden

    verrat

    friedens bruch

    Gegen die Wahrheit

    betrug

    falsches zeugnis

    falsches vorsagen

    verleumdung

    Ankläger und Kläger

    sollen nachweisen, dass sie ihr möglichstes getan haben, die straftat zu verhindern oder den streit durch mediation außergerichtlich bei zu legen!

    Wer ohne schuld ist, der werfe den ersten stein (zur steinigung der zum tode verurteilten seele)!

    Die könnte grundsätzlich sogar für den staatsanwalt gelten.

    7 Oikonomie Reform

    Gewerbe und Handels Gesetz

    Inter Soziales Zivil oder Privat Gesetz, Inter Social Civil or Private Law

  • Inter Soziales zivil recht für alle rechts geschäfte.
  • Eigentum

    Geistiges Eigentum

    Besitz

    Vertrag

    Kauf

    Leihe

    Miete

    Pacht

    Leasing

    Versicherung

    Haushalt

    8 Sozial Reform

    SGB

    Gesellschaft

    Stände

    Klassen

    Schichten